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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Kurierdienst Leutzsch-Trans und dem Auftraggeber.
Vertragsgegenstand ist die Beförderung von Paketen, Dokumenten und anderen Packstücken. Personen und gefährliche Güter werden nicht befördert. Das Beförderungsentgelt richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens 10 Tage nach dem Zugang der Rechnung ein. Wir dürfen im Falle des Verzuges Zinsen in Höhe von 8,75% p.a. ab mindestens Zeitpunkt des Verzuges und die ortsüblichen Spesen berechnen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Beauftragt der Auftraggeber Leutzsch-Trans Kurierdienst, Sendungen unfrei zu versenden, so gilt dieses nur vorbehaltlich. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle der Rechnungsentgeltverweigerung durch den Empfänger, sich der Auftraggeber zur Zahlung des Beförderungsentgelts verpflichtet.
Bei Transportschäden bzw. Verlust haftet Leutzsch-Trans Kurierdienst pro Kilo bis zu 12 EUR gemäß HGB §431. Unsachgemäße Verpackung, speziell bei Glas und technischen Artikeln, schließt die Haftung aus. Bei fehlender Wertangabe und/oder fehlender Inhaltsangabe auf den Frachtpapieren ist Leutzsch-Trans Kurierdienst von der Haftung befreit.
Übersteigt der Wert der Sendung (Edelmetalle, echte Perlen, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Geld, Urkunden, Dokumente, Wertpapiere, Pelze, Teppiche, Armband- oder Taschenuhren usw. die Versicherungssumme von 520 EUR je Packstück, muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Schäden sind unmittelbar, spätestens 2 Werktage nach Schadenseintritt schriftlich bei Leutzsch-Trans anzuzeigen.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Leipzig
Leipzig, Stand 01. 01. 2008
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